Jahresabschluss
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung ist nicht nur die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast eines Steuerpflichtigen, sondern gibt auch Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihrer Unternehmung. Die Bilanzadressaten sind daher Banken (für die Kreditvergabe), die Finanzbehörden und die Gesellschafter oder Anteilseigner der Gesellschaft.
Nach der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird es
zukünftig kaum noch möglich sein eine Einheitsbilanz (d.h. Handelsbilanz =
Steuerbilanz) zu erstellen, sondern es muss zum Einen eine Handelsbilanz und
zum Anderen eine Steuerbilanz erstellt werden. Die ggf. höheren Kosten für die
Erstellung zweier Bilanzen werden durch die Vorteile der zwei unterschiedlichen
Rechenwerke kompensiert: Während es in der Handelsbilanz von Vorteil ist ein
möglichst hohen Jahresüberschuss auszuweisen, ist in der Regel in der
Steuerbilanz ein möglichst niedriger Jahresüberschuss erwünscht, weil dieser
nach Modifikationen die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung darstellt.
Letzteres erreichen wir durch die zulässige Ausübung steuerrechtlicher
Wahlrechte. Verschiedenste Interessen des Mandaten, wie z.B. gutes Rating der
Banken, möglichst niedrige Steuern oder gutes handelsrechtliches Ergebnis für
etwaige Kreditzusagen der Banken werden durch uns vorbereitet. Sie tragen für ein
bestmögliches Ergebnis dazu bei, indem Sie eine enge Verbindung mit uns
aufbauen.
- Erstellung
von nationalen Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht
(Handelsbilanz und Steuerbilanz) - Erstellung von internationalen Jahresabschlüssen nach IFRS
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen (i.d.R. § 18 KWG)
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Bilanzanalyse
- Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen