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Steuerdurchsetzung

Steuergesetzgebung (Bundesregierung), Steuerverwaltung (Finanzamt, Oberfinanzdirektionen und Bundesfinanzministerium) und Steuerrechtssprechung (Finanzgerichte, Bundesfinanzhof) harmonieren selten und lassen genügend steuerlichen Gestaltungsspielraum und Raum für Auslegungen des Gesetzes. Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten sind daher regelmäßig unvermeidbar. Wir vertreten entschieden Ihre Interessen vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.

Aktuell vertreten wir einen Mandanten vor dem Finanzgericht Düsseldorf. Gegenstand des Rechtstreits ist ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen und die damit verbundene verbilligte Überlassung der Mietsache.


Eine Mandatswahrnehmung kann durch uns nachhaltig und druckvoll geschehen, ohne das positive Verhältnis zwischen den angestammten Beratern und der Finanzverwaltung zu belasten. Häufig vermeiden wir auf diese Weise einen langwierigen Rechtsstreit.